Weiterbildung Kraftfahrer Personenverkehr

Weiterbildung Kraftfahrer im Personenverkehr (Klassen D1, D1E, D und/oder DE)
Personen, die im gewerblichen Personenverkehr tätig sind, unterliegen der Weiterbildungspflicht. Sie müssen bis zum 10. September 2013 eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen. Die 35 Stunden können innerhalb von 5 Jahren auf 5 Sachgebiete aufgeteilt werden. Ein Sachgebiet dauert einen Tag (7 Stunden). Wer rechtzeitig mit der Weiterbildung beginnt, teilt sich seinen zeitlichen und finanziellen Aufwand in 5 Jahre auf. Er kann so jedes Jahr ein Sachgebiet absolvieren. Sie können selbstverständlich aber auch alle 5 Sachgebiete in einem Wochenkurs besuchen. Die Weiterbildung wird im Führerschein unter Ziffer 95 eingetragen.

Sachgebiet 1 „ Eco-Training / Wirtschaftliches Fahren“
Inhalte
Technische Wartung; Analyse der Fahrwiderstände und deren Abhängigkeiten; Trägheit des Fahrzeuges; Erzielen des besten Verhältnisses zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung; alternative Kraftstoffe; Abgasreinigung bzw. Abgasnachbehandlungssysteme; Optimierung des Kraftstoffverbrauches durch Anwendung der Kenntnisse

Sachgebiet 2 „ Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr“
Inhalte
Vorschriften für den Personenverkehr; Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften (Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Ruhezeiten und Kontrollgeräte); der Kriminalität und Schleusung aktiv und verantwortungsvoll vorbeugen, gesetzliche Grundlagen und Kontrollen kennen, die richtigen Maßnahmen ergreifen; Risiken im Straßenverkehr richtig einschätzen; Unfälle vermeiden und sich in Notfällen angemessen verhalten

Sachgebiet 3 „Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit“
Inhalte
Risiken des Straßenverkehrs; Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs; Fahrphysik, Fliehkraft und Seitenführungskraft; Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise; Verhalten in besonderen Situationen, Folgen und Verstöße gegen Verkehrsvorschriften; Dauerbremsanlagen/elektronische Systeme; Prüfen der Bremsanlage nach STVZO; Technische Busausstattung, Zubehör für den Winter und zentrale Sicherheitssysteme; Technische Kontrollen vor und nach der Fahrt, im und am Fahrzeug; Wartung des Fahrzeuges

Sachgebiet 4 „ Markt und Image“
Inhalte
Gesetzliche Beförderungspflichten im Linien- und Gelegenheitsverkehr; Zivil- und haftungsrechtliche Vorschriften kennen, kritische Situationen und den Umgang z. Bsp. mit auffälligen Fahrgästen gut bewältigen; Fahigkeit das Unternehmen professionell und sympatisch repräsentieren; kundenorientiertes Handeln; Rechte und Pflichten beim Fahrauftrag kennen; Bedeutung der Qualität der Leistung des Fahrers für das Unternehmen; internationaler Personenkraftverkehr; Bedeutung von Markt und Image in der Zukunft

Sachgebiet 5 „Fahrgastsicherheit und Gesundheit“
Inhalte
Pflichten des Fahrzeugführers; Arbeitsrecht; richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs; rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, sanftes Abbremsen; Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen; vorgeschriebene Sicherheitsausstattung von Bussen; vorbeugender Gesundheitsschutz für Busfahrer

Abschluss:
Zertifikat „Weiterbildung Berufskraftfahrer im Personenverkehr“ der Kraftfahrverkehrsschule Rogowski über die erfolgreiche Teilnahme an obigen Inhalten. Die Weiterbildung wird durch Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Behörde in den Führerschein mit der Kennziffer 95 eingetragen.

Besonderer Hinweis:
Die Weiterbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen förderbar.
Die Weiterbildung kann auch vor Ort im Betrieb in dafür geeigneten Räumlichkeiten erfolgen.

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