AGB Kraftverkehrsschule

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Kraftfahrverkehrsschule Rogowski, Seelbach

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Standardseminare der Kraftfahrverkehrsschule und Fahrschule Rogowski, nachfolgend Kraftfahrverkehrsschule genannt, in der beruflichen Weiterbildung.

2. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

2.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, an unsere Büros, in unseren Niederlassungen, per Fax oder Online erfolgen.

2.2 Lehnt die Kraftfahrverkehrsschule nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen.

3. Seminarinhalte

3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird.

3.2 Die Kraftfahrverkehrsschule ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

4. Widerruf bei Fernabsatzverträgen

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann seine/ihre als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. Bsp. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe des Seminartitels, des Seminarortes und des Seminarbeginns an die am Ende genannte Adresse oder Faxadresse zu richten.

5. Rücktritt

Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

5.1 Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist berechtigt bis zu 10 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurück erstattet.

5.2 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme sind von dem Teilnehmer/von der Teilnehmerin 50 % der Seminargebühren zu entrichten.

6. Absage des Seminars

Die Kraftfahrverkehrsschule behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. Bsp. Nichterreichen der seminartypabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird die Kraftfahrverkehrsschule versuchen, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Kraftfahrverkehrsschule oder deren Erfüllungsgehilfen.

7. Kündigung

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt.

Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

8.2 Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig.

8.3 Die Kraftfahrverkehrsschule ist berechtigt, vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. Bsp. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist die Kraftfahrverkehrsschule berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.

8.4 Verzug trifft mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin bis zu Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen, ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5% über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

9. Rechte an Seminarunterlagen

Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern/Teilnehmerinnen eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von der Kraftfahrverkehrsschule in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

10. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer/-innen

Die übermittelten Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der Kraftfahrverkehrsschule in der EDV-Anlage verarbeitet.

11. Haftung

Die Kraftfahrverkehrsschule haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und /oder durch Verlust oder Diebstahl von die die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der Kraftfahrverkehrsschule zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

12. Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

13. Gerichtsstand

13.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von der Kraftfahrverkehrsschule, soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

13.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  1. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Kraftfahrverkehrsschule gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin, soweit er/sie Nichtkaufmann ist, sein/ihr Wohnsitz als Gerichtsstand.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.

14.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

14.3 Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Kraftfahrverkehrsschule
Fahrschule aller Klassen
Rüdiger Rogowski
Friedrichstr. 68
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 9 96 77 60
Telefax: 07821 / 9 96 77 60

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